Erdaushub entsorgen: Kosten, Container und Entsorgungswege
Erdaushub, Mutterboden und Erde richtig entsorgen
Containergrößen, Kosten und zulässige Materialien auf einen Blick
Wertstoffhof oder Container – den passenden Entsorgungsweg wählen
Inhalt
Erdaushub wird nach Herkunft, Zusammensetzung und Menge entsorgt. Kleine Mengen unbelasteter Erde eignen sich für den Wertstoffhof. Bei größeren Mengen aus Aushubarbeiten, Fundamenten, Gartenprojekten oder dem Hausbau spart ein Container für Erdaushub Zeit, Fahrten und Entsorgungskosten.
Bereits 1 m³ Erdaushub wiegt etwa 1,5 bis 1,8 Tonnen. Deshalb bestimmt bei Erdaushub das Gewicht und nicht das Volumen die passende Containergröße. Bereits wenige Kubikmeter überschreiten die zulässige Nutzlast vieler Pkw-Anhänger.
Ein durchschnittlicher Pkw-Anhänger darf je nach Ausführung meist nur 750 bis 1.300 kg zuladen. Bereits 1 m³ Erdaushub überschreitet diese Nutzlast in den meisten Fällen.
Erdaushub umfasst natürlich gewachsenen Boden wie Mutterboden, Oberboden, Unterboden, Sand, Kies, Lehm oder Ton. Bauschutt, Asphalt, Dachpappe, Folien sowie größere Mengen Wurzeln oder Grünschnitt gehören dagegen nicht in den Erdaushubcontainer und müssen getrennt entsorgt werden.
Schnellübersicht: Welcher Entsorgungsweg passt?
| Situation | Empfohlener Entsorgungsweg |
|---|---|
| Kleine Mengen | Wertstoffhof |
| Bis etwa 1 m³ Erdaushub | Big Bag oder Wertstoffhof |
| Mehrere Kubikmeter Erdaushub | Container für Erdaushub |
| Belasteter oder verunreinigter Boden | Analyse und Fachentsorgung |
Was ist Erdaushub?
Erdaushub ist natürlich gewachsener Boden, der beim Ausheben von Baugruben, Fundamenten, Leitungsgräben, Kellern, Terrassen, Teichen oder Gartenprojekten anfällt. Dazu gehören unter anderem Oberboden, Unterboden, Sand, Kies, Lehm, Ton und natürliche Steine. Unbelasteter Erdaushub kann verwertet oder fachgerecht entsorgt werden. Für unbelasteten Boden gilt in der Regel der AVV-Abfallschlüssel 17 05 04, belasteter Boden wird unter 17 05 03* geführt.
Mutterboden ist nicht mit Erdaushub gleichzusetzen. Mutterboden bildet die humusreiche, fruchtbare Oberbodenschicht und wird möglichst getrennt ausgebaut und wiederverwendet. Erdaushub umfasst dagegen sämtliche natürlich gewachsenen Bodenschichten, die bei Erdarbeiten anfallen.
Erdaushub unterscheidet sich außerdem deutlich von Bauschutt. Bauschutt besteht aus mineralischen Baustoffen wie Beton, Ziegeln, Fliesen oder Mauerwerk. Erdaushub besteht dagegen aus natürlichem Boden. Werden beide Materialien miteinander vermischt, handelt es sich nicht mehr um reinen Erdaushub. Dadurch steigen die Entsorgungskosten und eine Entsorgung als Baumischabfall wird erforderlich.
Welche Erde darf in den Erdaushubcontainer?
Nicht jede Bodenart darf ohne Einschränkung in den Erdaushubcontainer. Zulässig ist ausschließlich unbelastetes Bodenmaterial. Fremdstoffe wie Bauschutt, Asphalt, Kunststoffe oder größere Mengen organischer Bestandteile verändern die Einstufung des Materials und können zu höheren Entsorgungskosten oder einer Ablehnung führen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bodenarten als Erdaushub gelten und welche getrennt entsorgt werden müssen.
Bodenarten und Entsorgungsweg im Überblick
| Bodenart | Zulässig | Besonderheit |
|---|---|---|
| Mutterboden | ✔ | Getrennt ausbauen und möglichst wiederverwenden |
| Oberboden | ✔ | Humusreiche obere Bodenschicht |
| Unterboden | ✔ | Natürlich gewachsener mineralischer Boden |
| Sand | ✔ | Ohne Fremdstoffe |
| Kies | ✔ | Natürlich gewachsen und sauber |
| Lehm | ✔ | Zulässiger Bestandteil von Erdaushub |
| Tonboden | ✔ | Zulässiger Bestandteil von Erdaushub |
| Kleinere Steine | ✔ | Natürliche Bestandteile des Bodens |
| Grasnarbe | ✔ begrenzt | Nur in geringen Anteilen |
| Wurzeln | ✔ begrenzt | Kleine Wurzeln zulässig, Baumstümpfe getrennt entsorgen |
| Bauschutt | ✖ | Kein Erdaushub |
| Asphalt | ✖ | Kein Erdaushub |
Mutterboden enthält einen hohen Humusanteil und sollte möglichst getrennt gelagert und wiederverwendet werden. Dadurch bleibt seine natürliche Bodenfunktion erhalten.
Lehmboden sowie Tonboden gehören zum mineralischen Bodenmaterial und können zusammen mit unbelastetem Boden entsorgt werden, sofern sie keine Fremdstoffe enthalten.
Sand, Kies und kleinere Steine gelten als natürliche Bestandteile des Bodens und dürfen bei unbelastetem Boden im Container verbleiben.
Grasnarbe und kleinere Wurzelanteile dürfen in geringen Anteilen zusammen mit Erdaushub entsorgt werden. Größere Mengen Wurzelwerk, Baumstümpfe oder Grünschnitt sollten getrennt entsorgt werden.
Was darf in den Erdaushubcontainer – und was nicht?
Reiner Erdaushub besteht ausschließlich aus natürlich gewachsenem Boden. Bereits geringe Fremdstoffanteile verändern die Einstufung des Materials und können die Entsorgungskosten deutlich erhöhen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Materialien in den Erdaushubcontainer gehören und welche getrennt entsorgt werden müssen.

Natürlich gewachsener Boden wie Mutterboden, Oberboden, Unterboden, Sand, Kies, Lehm, Ton und kleinere Steine darf als reiner Erdaushub entsorgt werden. Bauschutt, Asphalt, Kunststoffe, Metalle, Dämmstoffe, Flüssigkeiten sowie größere Mengen Wurzeln oder Grünschnitt gehören nicht in den Erdaushubcontainer und müssen getrennt entsorgt werden.
Bereits geringe Fremdstoffanteile von etwa 1 % können dazu führen, dass reiner Erdaushub nicht mehr als unbelasteter Boden angenommen wird. Das Material wird dann als Boden mit Verunreinigungen oder Baumischabfall eingestuft. Dadurch steigen die Entsorgungskosten erheblich.
Kosten für Erdaushub entsorgen
Die Kosten für Erdaushub richten sich nach Bodenqualität, Gewicht, Containergröße und Transportweg. Unbelasteter Boden ohne Fremdstoffe verursacht die geringsten Entsorgungskosten. Boden mit Fremdstoffen, belasteter Boden oder analysenpflichtiges Material wird deutlich teurer entsorgt. Wie sich Containerpreise grundsätzlich zusammensetzen, erklärt die Übersicht zu den Containerpreisen.
Preise für Erdaushub nach Entsorgungsweg
| Entsorgungsweg | Richtpreis |
|---|---|
| Wertstoffhof / Kleinmenge | ca. 0–30 € |
| Unbelasteter Erdaushub | ca. 5–40 € / t |
| Boden mit Verunreinigungen | ca. 40–120 € / t |
| Belasteter Boden | ab ca. 120–200 €+ / t |
| Big Bag für Erde | ca. 100–150 € |
| 3-m³-Container | ca. 230–350 € |
| 5-m³-Container | ca. 280–500 € |
| 7-m³-Container | ca. 315–700 € |
Die Entsorgungskosten für Erdaushub richten sich vor allem nach dem Gewicht des Bodenmaterials, der Bodenqualität, der Containergröße und dem Transportweg. Unbelasteter Boden ohne Fremdstoffe verursacht die geringsten Entsorgungskosten. Fremdstoffe oder belasteter Boden führen dagegen zu einer anderen Einstufung und deutlich höheren Entsorgungskosten. Transportentfernung und regionale Deponiegebühren beeinflussen den Endpreis zusätzlich.
Container für Erdaushub mieten
Container für Erdaushub mieten
Die passende Containergröße richtet sich nach der Erdmenge und dem zulässigen Gesamtgewicht. Für kleinere Mengen eignen sich Big Bags oder 3-m³-Container. Bei größeren Erdarbeiten kommen 5-, 7- oder 10-m³-Container zum Einsatz. Welche Maße, Abmessungen und Füllvolumen die einzelnen Container besitzen, zeigt die Übersicht der Containergrößen.
Alle Container für Erdaushub dürfen nur bis zum zulässigen Gesamtgewicht beladen werden. Da Erdaushub ein hohes Eigengewicht besitzt, erreicht ein Container die Gewichtsgrenze bereits vor dem vollständigen Füllvolumen.
1m³ Big Bag für Erdaushub
- Geeignet für kleinere Erdmengen aus Garten- und Landschaftsarbeiten
- Ideal für Erdmengen bis etwa 1 m³
- Erleichtert den Abtransport kleiner Aushubmengen ohne Containerstellung
- Nur bis zur Fülllinie befüllen und das zulässige Gesamtgewicht beachten.
Orientierung: Ein Kubikmeter Erdaushub entspricht je nach Füllgrad und Schubkarre ungefähr 10–15 Schubkarrenladungen.
3m³ Container für Erdaushub
- Geeignet für kleinere Erdarbeiten und Gartenprojekte
- Ideal für Terrassen, Wege oder kleinere Fundamentaushübe
- Erreicht die zulässige Nutzlast bereits bei vollständiger Befüllung
- Fremdstoffe erhöhen die Entsorgungskosten und sind getrennt zu entsorgen.
Orientierung: Ein 3 m³-Container für Erdaushub entspricht je nach Füllgrad und Schubkarre ungefähr 30–45 Schubkarrenladungen.
5m³ Container für Erdaushub
- Gute Kombination aus Volumen und Transportkapazität
- Geeignet für mittlere Erdarbeiten rund um Haus und Garten
- Vermeidet mehrere Containerwechsel bei größeren Aushubmengen
- Das zulässige Gesamtgewicht begrenzt die Befüllung vor dem Containervolumen.
Orientierung: Ein 5 m³-Container für Erdaushub entspricht je nach Füllgrad und Schubkarre ungefähr 50–75 Schubkarrenladungen.
7m³ Container für Erdaushub
- Geeignet für größere Erdarbeiten und Bauvorhaben
- Reduziert Containerwechsel bei umfangreichen Aushubarbeiten
- Die Befüllung richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und nicht nach dem Füllvolumen.
- Eine tragfähige Zufahrt erleichtert Anlieferung und Abtransport.
Orientierung: Ein 7 m³-Container für Erdaushub entspricht je nach Füllgrad und Schubkarre ungefähr 70–105 Schubkarrenladungen.
10m³ Container für Erdaushub
- Für umfangreiche Erdarbeiten und größere Bauprojekte
- Geeignet für größere Aushubmengen bei ausreichender Zufahrt
- Eine tragfähige Zufahrt und ausreichend Rangierfläche sind aufgrund des hohen Gesamtgewichts Voraussetzung für einen sicheren Transport. Hinweise zur Aufstellung finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
- Nur bis zur Ladekante befüllen und die Last gleichmäßig verteilen.
Orientierung: Ein 10 m³-Container für Erdaushub entspricht je nach Füllgrad und Schubkarre ungefähr 100–150 Schubkarrenladungen.
Welche Containergröße passt zu Ihrem Projekt?
Die benötigte Containergröße hängt vom Aushubvolumen, dem Gewicht und dem Bauvorhaben ab. Die folgenden Praxisbeispiele geben eine erste Orientierung. Die tatsächliche Containergröße kann je nach Bodenart, Aushubtiefe und Platzverhältnissen abweichen.
| Bauvorhaben | Typische Erdmenge | Empfehlung |
|---|---|---|
| Pflanzgrube oder Zaunfundamente | bis ca. 1 m³ | Big Bag |
| Gartenweg oder kleinere Terrasse | ca. 1–3 m³ | 3-m³-Container |
| Terrasse oder Einfahrt | ca. 3–6 m³ | 5-m³-Container |
| Hausfundament oder größere Gartenumgestaltung | ca. 6–10 m³ | 7-m³-Container |
| Umfangreiche Erdarbeiten oder Neubau | über 10 m³ | 10-m³-Container oder mehrere Container |
Bodenklassen und rechtliche Einordnung
Die Entsorgung von Erdaushub richtet sich nach Herkunft, Bodenqualität und möglichen Schadstoffbelastungen. Für unbelasteten Boden gilt in der Regel der AVV-Abfallschlüssel 17 05 04 (Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen). Schadstoffbelasteter Boden wird dem AVV-Abfallschlüssel 17 05 03* zugeordnet und unterliegt besonderen Anforderungen an Transport, Nachweis und Entsorgung.
In der Entsorgungspraxis werden Erdaushub und Bodenmaterial häufig nach den Zuordnungsklassen Z0 bis Z2 eingeteilt.
- Z0: Unbelasteter Boden, der uneingeschränkt verwertet werden kann.
- Z1: Gering belasteter Boden mit eingeschränkten Verwertungsmöglichkeiten.
- Z2: Höher belasteter Boden, der nur unter besonderen technischen und rechtlichen Anforderungen verwertet oder entsorgt werden darf.
Seit dem 1. August 2023 gelten bundesweit die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Sie hat die bisherigen Z-Klassen rechtlich abgelöst und führt bundeseinheitliche Bodenmaterialklassen ein. Die Bezeichnungen Z0 bis Z2 werden in der Entsorgungspraxis und von vielen Entsorgungsbetrieben weiterhin verwendet, sodass beide Einstufungssysteme anzutreffen sind.
Wann wird eine Bodenanalyse erforderlich?
Eine Bodenanalyse ist nicht bei jedem Erdaushub erforderlich. Sie wird notwendig, wenn der Verdacht auf Schadstoffbelastungen besteht oder die Annahmestelle einen Nachweis über die Bodenqualität verlangt. Ziel der Untersuchung ist die Einstufung des Bodenmaterials und die Wahl des zulässigen Entsorgungswegs.
Eine Bodenanalyse kann insbesondere erforderlich sein bei:
- ehemaligen Tankstellen
- früheren Werkstätten
- Industrie- und Gewerbeflächen
- Grundstücken mit bekannten Altlasten
- Auffüllungen mit unbekanntem Bodenmaterial
- auffälligen Verfärbungen, Gerüchen oder sonstigen Hinweisen auf Verunreinigungen
Unbelasteter Erdaushub aus privaten Garten- oder Hausbauprojekten benötigt grundsätzlich keine Bodenanalyse, sofern keine Hinweise auf Schadstoffbelastungen vorliegen und die Annahmestelle keinen Nachweis verlangt. Bestehen Zweifel an der Bodenqualität oder fordert die Annahmestelle entsprechende Nachweise, sollte die Bodenanalyse vor Beginn der Entsorgung erfolgen. Dadurch lassen sich Fehlanlieferungen, Verzögerungen und zusätzliche Entsorgungskosten vermeiden.
Typische Fehler bei der Erdaushubentsorgung
Reiner Erdaushub darf ausschließlich aus unbelastetem Bodenmaterial bestehen. Fremdstoffe, eine falsche Einstufung oder überladene Container führen zu höheren Entsorgungskosten, Nachsortierungen oder einer Ablehnung der Annahme. Welche Folgen eine Fehlbefüllung haben kann und welche Zusatzkosten entstehen, erklärt der Ratgeber Container falsch befüllt.
1. Erdaushub mit Bauschutt oder anderen Fremdstoffen vermischen
Bereits geringe Mengen Bauschutt, Asphalt, Dachpappe, Kunststoffe oder anderer Fremdstoffe verändern die Einstufung des Materials. Reiner Erdaushub darf ausschließlich aus natürlich gewachsenem Boden bestehen.
Fehler: Ziegel, Beton, Fliesen, Asphalt oder Folien werden zusammen mit Erde in den Container geworfen.
Folge: Der Erdaushub wird als verunreinigtes Material oder Baumischabfall eingestuft. Dadurch steigen die Entsorgungskosten deutlich.
2. Container über das zulässige Gesamtgewicht beladen
Erdaushub besitzt ein hohes Eigengewicht. Bereits wenige Kubikmeter erreichen mehrere Tonnen und überschreiten schnell die zulässige Nutzlast des Containers oder Fahrzeugs.
Fehler: Der Container wird bis zur Oberkante mit Erde befüllt.
Folge: Der Container kann nicht transportiert werden oder muss vor Ort teilweise entladen werden. Zusätzliche Anfahrts- und Wartezeiten verursachen Mehrkosten.
3. Große Wurzeln, Baumstümpfe oder Grünschnitt mit entsorgen
Geringe Anteile einer Grasnarbe sowie kleine Wurzelreste dürfen zusammen mit Erdaushub entsorgt werden. Baumstümpfe, größere Wurzeln oder größere Mengen Grünschnitt gehören dagegen nicht in den Erdaushubcontainer.
Fehler: Baumstümpfe, dicke Wurzeln oder Heckenschnitt werden zusammen mit Erde entsorgt.
Folge: Der Erdaushub enthält organische Fremdstoffe und muss nachsortiert oder getrennt entsorgt werden.
4. Belasteten Boden als unbelasteten Erdaushub einstufen
Verfärbungen, Ölreste, chemische Gerüche oder frühere gewerbliche Nutzungen können auf belasteten Boden hinweisen. Solcher Boden darf nicht als unbelasteter Erdaushub entsorgt werden.
Fehler: Verdächtiger Boden wird ohne Prüfung als unbelasteter Erdaushub abgefahren.
Folge: Die Annahmestelle kann den Boden zurückweisen oder eine Deklarationsanalyse verlangen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten und Verzögerungen.
5. Folien, Kunststoffe oder andere Abfälle mit der Erde entsorgen
Verpackungen, Geotextilien, Kabel, Rohre oder Kunststoffreste gehören nicht in den Erdaushubcontainer. Bereits kleine Mengen erschweren die Verwertung des Bodens.
Fehler: Kunststofffolien, Verpackungen oder Rohrreste verbleiben nach den Erdarbeiten im Aushub.
Folge: Der Erdaushub gilt nicht mehr als unbelasteter Boden und kann nur mit höherem Sortieraufwand oder als verunreinigtes Material entsorgt werden.
Eine Übersicht regionaler Anbieter finden Sie unter: Containerdienst nach Bundesland.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Erdaushubentsorgung
Die folgenden Antworten ergänzen die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Erde und Erdaushub und beantworten häufige Fragen aus der Praxis.
Preis für Container anfragenDie Entsorgungskosten richten sich nach Bodenqualität, Gewicht, Containergröße und Entsorgungsweg. Unbelasteter Erdaushub verursacht die geringsten Kosten. Boden mit Fremdstoffen oder Schadstoffbelastungen wird deutlich teurer entsorgt.
Mutterboden sollte möglichst getrennt ausgebaut und wiederverwendet werden. Ist das nicht möglich, kann er – je nach Qualität und regionalen Vorgaben – verwertet oder fachgerecht entsorgt werden.
Kleine Anteile einer Grasnarbe dürfen zusammen mit Erdaushub entsorgt werden. Größere Mengen organischer Bestandteile wie Wurzeln oder Grünschnitt gehören nicht in den Erdaushubcontainer.
1 m³ Erdaushub wiegt durchschnittlich etwa 1,5 bis 1,8 Tonnen. Sandiger Boden liegt meist am unteren, lehm- oder tonhaltiger Boden am oberen Bereich dieser Spanne.
Die passende Containergröße richtet sich nach Aushubmenge und Gesamtgewicht. Bereits wenige Kubikmeter Erde erreichen mehrere Tonnen. Eine Übersicht aller Containergrößen finden Sie im Abschnitt „Container für Erdaushub mieten“.
Unbelasteter Boden kann unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück wieder eingebaut oder verteilt werden. Voraussetzung ist, dass keine Schadstoffbelastung vorliegt und keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
Kleinere Mengen unbelasteter Erde können am Wertstoffhof abgegeben werden. Bei größeren Erdmengen oder mehreren Transportfahrten ist ein Container meist die wirtschaftlichere Lösung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Entsorgungswegen zeigt der Ratgeber Containerdienst oder Wertstoffhof.
Nein. Unbelasteter Erdaushub ist kein Sondermüll. Schadstoffbelasteter Boden unterliegt dagegen besonderen gesetzlichen Anforderungen und muss über zugelassene Entsorgungswege behandelt werden.
Eine Bodenanalyse wird erforderlich, wenn der Verdacht auf Schadstoffbelastungen besteht oder die Annahmestelle einen Nachweis über die Bodenqualität verlangt. Dies betrifft insbesondere größere Bauvorhaben oder belastete Standorte.
Werden Bauschutt, Kunststoffe, Asphalt, Metalle oder andere Fremdstoffe zusammen mit Erdaushub entsorgt, kann der Container nachsortiert, umgestuft oder nicht angenommen werden. Dadurch entstehen zusätzliche Entsorgungskosten.
Die richtige Einstufung von Erdaushub bildet die Grundlage für eine fachgerechte und wirtschaftliche Entsorgung. Wer Bodenmaterial frei von Fremdstoffen hält, die passende Containergröße wählt und mögliche Verunreinigungen frühzeitig trennt, vermeidet unnötige Entsorgungskosten und ermöglicht eine hochwertige Verwertung des Bodenmaterials.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den offiziellen Informationen deutscher Behörden. Sie bilden die Grundlage für die Einstufung, Verwertung und Entsorgung von Erdaushub und Bodenmaterial.
Rechtliche Vorgaben und kommunale Annahmebedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben des zuständigen Entsorgungsbetriebs oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Bundesweit geltende Anforderungen an die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe und Bodenmaterialien.
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) – Anforderungen an den Schutz und die Bewertung von Böden sowie den Umgang mit Bodenmaterial.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Abfallschlüssel für unbelasteten und belasteten Erdaushub sowie weitere Bodenmaterialien.
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Vorgaben zur getrennten Sammlung und Verwertung gewerblicher Bau- und Abbruchabfälle einschließlich Bodenmaterial.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung.
- Umweltbundesamt (UBA) – Informationen zur Kreislaufwirtschaft, zum Bodenschutz sowie zur Verwertung und Entsorgung von Bodenmaterialien.
Autor
Andreas Neugebauer
Fachberater für Abfallwirtschaft und Containerlogistik
Andreas Neugebauer erstellt Fachbeiträge zu Erdaushub, Bodenmaterial, Bauschutt und weiteren mineralischen Abfällen. Seine Schwerpunkte liegen in der Einstufung von Bodenmaterial, der Abfallklassifizierung, der Wahl geeigneter Entsorgungswege sowie den rechtlichen Grundlagen der Bodenentsorgung. Für Containerdienst-Portal.de recherchiert er aktuelle gesetzliche Vorgaben, technische Regelwerke und die Entsorgungspraxis und bereitet komplexe Themen verständlich, fachlich fundiert und praxisnah für private Bauherren, Unternehmen und Kommunen auf.
