Subunternehmer-Howe - Containerdienst
Schillerstr 1
06484 Quedlinburg
Termingerechte Anlieferung
Kosten klar aufgeschlüsselt
Sichere Abholung durch Fachpersonal
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Quedlinburg unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 172 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 422 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 342 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 334 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 175 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 100 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 270 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Quedlinburg ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte prüfen Sie die örtlich zuständige Sondernutzungs- oder Straßenverkehrsbehörde in Quedlinburg.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Welterbestadt Quedlinburg
Fachbereich 2 Recht, Ordnung, Kommunales – Sachgebiet 2.3 Straßenverkehr, Sondernutzung
Markt 2 (Grünhagenhaus)
06484 Quedlinburg
Telefon: 03946 905-632
E-Mail: sondernutzung@quedlinburg.de
Frist: Seit dem 22.04.2026 gilt eine neue Sondernutzungssatzung. Nach § 6 Abs. 1 muss der schriftliche Antrag mindestens zehn Werktage vor der geplanten Containeraufstellung eingehen. Für umfangreiche Sondernutzungen beträgt der Vorlauf sechs Wochen. Die Erlaubnis muss gemäß § 7 vor der Aufstellung vorliegen. Soll der Container länger stehen bleiben, ist rechtzeitig eine neue beziehungsweise verlängerte Erlaubnis einzuholen. Sind Gehweg- oder Fahrbahnsperrungen notwendig, wird zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO benötigt.
Gebühr: Nach Tarifstelle 17 des seit 22.04.2026 geltenden Gebührenverzeichnisses kostet die Aufstellung eines Abfallcontainers 10,00 € je Tag, 15,00 € je Woche oder 25,00 € je Monat. Die Beträge gelten pro Container unabhängig von dessen Größe. Angefangene Zeiteinheiten werden vollständig berechnet und Gebühren auf volle Euro aufgerundet (§ 15 Abs. 5). Für zusätzliche Bauzäune, Baumaschinen oder die Lagerung von Bauschutt außerhalb des Containers gilt Tarifstelle 16 mit 2,00 € je Quadratmeter und Woche beziehungsweise 5,00 € je Quadratmeter und Monat, mindestens 25,00 €. Verwaltungskosten können hinzukommen. Bei vorzeitiger Beendigung werden vorausgezahlte Gebühren auf Antrag anteilig erstattet, sofern der Erstattungsbetrag mindestens 25,00 € erreicht.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Gemäß § 6 Abs. 1 sind im schriftlichen Antrag der genaue Aufstellort, die Nutzungsart, die geplante Standdauer und die Größe der beanspruchten Verkehrsfläche anzugeben. Angaben zum Containerdienst sowie zur Anzahl und Größe der Container ermöglichen die eindeutige Zuordnung. Die Stadt kann ergänzende Lagepläne, Zeichnungen oder Beschreibungen verlangen. Bei Beeinträchtigungen fremder Grundstücke ist gegebenenfalls eine schriftliche Zustimmung des Berechtigten erforderlich. Notwendige Verkehrssperrungen sind durch einen gesonderten Antrag mit Verkehrszeichenplan abzusichern. Ein Haftpflichtversicherungsnachweis kann nach § 12 Abs. 5 verlangt werden.
Schillerstr 1
06484 Quedlinburg
Gernröder Weg 4c
06484 Quedlinburg
Magdeburger Str. 3D
06484 Quedlinburg
Unter der Altenburg 7A
06484 Quedlinburg
Morgenrot 12A
06484 Quedlinburg
Neinstedter Strasse 14
06502 Thale
Theodor-Fontane-Ring 12
06502 Thale
Große Gasse 366a
06493 Ballenstedt OT Badeborn
Brückenstr. 21
06502 Thale
Kügelgenstr. 27
06493 Ballenstedt
Gewerbegebiet "Pfingstwiese"
06493 Ballenstedt
Am Sülzegraben 15a
38820 Halberstadt