Holz entsorgen: A1 bis A4 richtig einstufen, Container und Kosten
Holz A1 bis A4 sicher bestimmen
Wertstoffhof oder Container mieten
Entsorgungskosten realistisch einschätzen
Inhalt
Holzabfälle werden je nach Altholzkategorie über den Wertstoffhof oder einen Container für Holz entsorgt. Die Einstufung nach A1 bis A4 entscheidet über den richtigen Entsorgungsweg und die Entsorgungskosten. Naturbelassenes Holz wird anders entsorgt als lackiertes, beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz.
Ein Container für Holz spart Zeit und Transportaufwand, sobald größere Mengen Holz aus einer Renovierung, Sanierung oder einem Rückbau anfallen. Kleine Holzmengen lassen sich am Wertstoffhof entsorgen. Bei Türen, Fenstern, Holzverkleidungen, Dachstühlen oder größeren Möbelmengen ist ein Container die wirtschaftlichere Lösung.
Holzabfälle, auch Altholz genannt, umfassen gebrauchte oder ausgebaute Hölzer aus Haushalten, Gärten, Gewerbe und Baustellen. Dazu gehören unter anderem Möbel, Paletten, Bretter, Spanplatten, Türen, Fenster oder Gartenzäune. Die richtige Einstufung nach der Altholzverordnung bildet die Grundlage für den Entsorgungsweg und die Entsorgungskosten.
So entsorgen Sie Holz richtig
Die Einstufung nach A1 bis A4 entscheidet über den richtigen Entsorgungsweg und die Entsorgungskosten. Naturbelassenes Holz wird anders entsorgt als beschichtetes, lackiertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz.
1. Holzart bestimmen
Ordnen Sie das Holz einer Altholzkategorie von A1 bis A4 zu. Die Oberflächenbehandlung, Beschichtung und mögliche Schadstoffbelastung bestimmen die richtige Einstufung.
2. Entsorgungsweg wählen
Holzmengen bis etwa 1 m³ können auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Ein Container für Holz lohnt sich, sobald mehr als etwa 1 m³ Holzabfälle anfallen oder mehrere Fahrten zum Wertstoffhof erforderlich werden. Schadstoffbelastetes Altholz der Kategorie A4 muss getrennt entsorgt werden und darf nicht mit den Kategorien A1 bis A3 vermischt werden.
3. Kosten einschätzen
Die Altholzkategorie und die Holzmenge bestimmen die Entsorgungskosten. A1-Holz verursacht die geringsten Entsorgungskosten, A4-Holz die höchsten. Eine falsche Einstufung kann die gesamte Holzmenge einer höheren Altholzkategorie zuordnen und die Entsorgung deutlich verteuern.
Holz A1 bis A4 richtig einstufen
Die Altholzkategorie A1 bis A4 entscheidet über den richtigen Entsorgungsweg. Bereits eine Lackierung, Beschichtung oder Imprägnierung kann die Altholzkategorie verändern. Während naturbelassenes Holz der Kategorie A1 zugeordnet wird, gehören stark belastete Hölzer mit Holzschutzmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen zur Kategorie A4 und erfordern eine gesonderte Entsorgung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Holzarten, ihre Altholzkategorie und den passenden Entsorgungsweg auf einen Blick.

Holzarten, Altholzkategorien und Entsorgungsweg im Überblick
| Holzart | Kategorie | Wertstoffhof | Container | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Europalette unbehandelt | A1 | ✔ | ✔ A1 | naturbelassen |
| Bretter und Kanthölzer unbehandelt | A1 | ✔ | ✔ A1 | ohne Beschichtung |
| Obstkisten aus Holz | A1 | ✔ | ✔ A1 | naturbelassen |
| Möbel aus Spanplatte | A2 | ✔ | ✔ A2 | verleimt |
| Schränke und Regale | A2 | ✔ | ✔ A2 | lackiert oder furniert |
| Parkett und Dielen | A2 | ✔ | ✔ A2 | behandelt |
| Innentüren lackiert | A3 | regional | ✔ A3 | Beschichtung |
| Küchenmöbel | A3 | regional | ✔ A3 | PVC-Beschichtung möglich |
| Fenster mit Beschichtung | A3 | regional | ✔ A3 | Außenanstrich beachten |
| Gartenzäune imprägniert | A4 | ✖ | ✖ | nur zugelassene Entsorgung |
| Bahnschwellen | A4 | ✖ | ✖ | gefährlicher Abfall |
| Leitungsmasten | A4 | ✖ | ✖ | Holzschutzmittel |
Was kostet die Holzentsorgung?
Die Kosten der Holzentsorgung hängen an drei Punkten: Altholzkategorie, Menge und Entsorgungsweg. A1-Holz ist am günstigsten, A4-Holz ist wegen Schadstoffbelastung deutlich teurer. Besonders teuer wird es, wenn A4-Holz mit A1 bis A3 vermischt wird.
Die folgenden Preisbereiche dienen als Orientierung. Wie sich Containerpreise zusammensetzen und welche Faktoren den Endpreis beeinflussen, erklärt die Seite Containerpreise.
Preise für Altholz nach Kategorie
| Altholzkategorie | Preisbereich |
|---|---|
| A1 – naturbelassenes Holz | ca. 30–80 € pro Tonne |
| A2 – behandeltes Holz | ca. 60–120 € pro Tonne |
| A3 – beschichtetes Holz | ca. 80–150 € pro Tonne |
| A4 – schadstoffbelastetes Holz | ca. 150–300 €+ pro Tonne |
A4-Holz verursacht die höchsten Entsorgungskosten, weil es getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorgungswege behandelt werden muss.
Preise für Holzcontainer
| Containergröße | Preis A1 bis A3 | Preis A4 |
|---|---|---|
| 3 m³ | ca. 200–350 € | ca. 300–500 € |
| 5 m³ | ca. 300–450 € | ca. 450–650 € |
| 7 m³ | ca. 360–550 € | ca. 550–800 € |
| 10 m³ | ca. 450–700 € | ca. 700–1.000 €+ |
Was darf in den Holzcontainer?
In den Holzcontainer gehören nur Holzabfälle der gebuchten Altholzkategorie. Ein A1- bis A3-Holzcontainer ist kein Mischcontainer für Bauabfälle, Dämmstoffe, Grünschnitt oder Sonderabfälle. A4-Holz gehört nur in eine gesondert beauftragte A4-Entsorgung. Das bestätigen auch Anbieter-Füllbedingungen und die Einordnung nach Altholzverordnung: Nicht-Holzabfälle wie Asbest, Dachpappe, Elektroschrott, Glaswolle oder Styropor gehören nicht in den Holzcontainer; bei Verdacht auf Teerölbehandlung ist Altholz der Kategorie A4 zuzuordnen.
Darf in den Holzcontainer
| Darf rein | Voraussetzung |
|---|---|
| Bretter, Balken, Kanthölzer | sauber, ohne mineralische Anhaftungen |
| Paletten und Holzkisten | ohne Kunststoff- oder Metallreste |
| Spanplatten, OSB, MDF | ohne Dämmstoffe, Glas oder Elektrobestandteile |
| Möbelholz | ohne Polster, Stoffe, Spiegel und Glas |
| Türen und Holzverkleidungen | ohne Glasflächen und große Metallbeschläge |
| Parkett, Dielen, Paneele | ohne Teerpappe, Estrichreste oder Kleberpakete |
| Lackiertes oder beschichtetes Holz | nur in der passenden Altholzkategorie |
| Imprägniertes Außenholz | nur als A4-Holz in gesonderter Entsorgung |
Darf nicht in den Holzcontainer
| Darf nicht rein | Richtiger Entsorgungsweg |
|---|---|
| Bauschutt, Beton, Steine, Fliesen | Bauschutt oder Baumischabfall |
| Glaswolle, KMF, Dämmung, Styropor | separate Dämmstoffentsorgung |
| Asbesthaltige Baustoffe | Asbest-Sonderentsorgung |
| Dachpappe, Bitumen, teerhaltige Stoffe | gesonderte Entsorgung |
| Elektroschrott, Kabel, Batterien, Akkus | Elektro- oder Schadstoffsammlung |
| Polster, Stoffe, Matratzen, Teppiche | Sperrmüll oder Baumischabfall |
| Baumstämme, Äste, Wurzeln, Grünschnitt | Grünschnittentsorgung |
| Farben, Lacke, Öle, Flüssigkeiten | Schadstoffsammlung |
Merksatz: Ein Holzcontainer ist nur für Holz vorgesehen. Sobald Dämmstoffe, Bauschutt, Glas, Elektroschrott oder Schadstoffe enthalten sind, ist der Container falsch befüllt.
Container für Holz mieten
Die passende Containergröße richtet sich nach der Holzmenge, nicht nach der Altholzkategorie. A1 bis A4 werden getrennt entsorgt und benötigen jeweils den passenden Holzcontainer oder eine gesonderte Entsorgung. Die folgenden Containergrößen decken den Bedarf vom privaten Renovierungsprojekt bis zum gewerblichen Rückbau ab.
Welche Maße, Abmessungen und Füllvolumen die einzelnen Container besitzen, zeigt die Übersicht der Containergrößen.
1m³ Big Bag für Holzabfälle
3m³ Container für Holz
5m³ Container für Holz
7m³ Container für Holz
10m³ Container für Holz
15-40m³ Abrollcontainer für Holz
Bei Holzabfällen begrenzt das Volumen des Containers die Beladung, nicht das zulässige Gesamtgewicht.
Typische Fehler bei der Holzentsorgung
Holzcontainer dürfen ausschließlich mit der bestellten Altholzkategorie befüllt werden. Welche Folgen eine Fehlbefüllung hat und welche Zusatzkosten entstehen können, erklärt der Ratgeber Container falsch befüllt.
1. Altholz ohne sichere Einstufung in den Container werfen
Unklar eingestuftes Altholz wird der höheren Altholzkategorie zugeordnet. Die Altholzverordnung ordnet Holz bei Verdacht auf Teerölbehandlung der Kategorie A4 zu. Betreiber und Entsorger müssen Altholz außerdem getrennt halten und den jeweiligen Kategorien zuordnen.
Fehler: Alte Zaunpfosten, Außenfenster oder unbekannt behandeltes Holz werden zusammen mit Möbelholz entsorgt.
Folge: Die Holzmenge wird nachsortiert, höher eingestuft oder als A4-Holz gesondert berechnet.
2. Holzcontainer als Mischcontainer nutzen
Ein Holzcontainer ist kein Container für Baumischabfall. In den Holzcontainer gehören ausschließlich Holzabfälle der bestellten Altholzkategorie. Asbest, Dachpappe, Elektroschrott, Glaswolle, Styropor, Bauschutt, Reifen und Flüssigkeiten gehören nicht hinein.
Fehler: Holz wird zusammen mit Dämmung, Fliesen, Glas, Kabeln, Dachpappe oder Restmüll entsorgt.
Folge: Der Container gilt als falsch befüllt. Nachsortierung, Ablehnung oder zusätzliche Entsorgungskosten sind die Folge.
3. Türen, Fenster und Möbel nicht zerlegen
Glas, Spiegel, Polster, Stoffe und große lose Metallteile gehören nicht in den Holzcontainer. Schrauben, Nägel und kleine Beschläge dürfen am Holz verbleiben. Fenster mit Glas, Polstermöbel oder große Metallbeschläge sollten vor der Entsorgung getrennt werden. Fremdstoffe erschweren die Verwertung und verursachen zusätzlichen Sortieraufwand.
Fehler: Fenster mit Glas, Schränke mit Spiegeln oder Polstermöbel werden als Holz entsorgt.
Folge: Der Container enthält Fremdstoffe und wird nicht als sortenreiner Holzcontainer abgerechnet.
4. Baumstämme, Äste und Wurzeln als Holzabfall entsorgen
Baumstämme, Äste, Wurzeln und Heckenschnitt gehören nicht zu den Holzabfällen im Sinne der Altholzverordnung. Altholz entsteht aus Gebrauchtholz oder Holzprodukten. Frisch geschlagenes Holz und Gartenabfälle werden getrennt erfasst und über die Grünschnittentsorgung entsorgt.
Fehler: Stammholz, Wurzelwerk oder Heckenschnitt werden zusammen mit Altholz in den Holzcontainer geworfen.
Folge: Der Container enthält eine falsche Abfallart. Fremdmaterial muss getrennt aussortiert werden oder verursacht zusätzliche Entsorgungskosten.
5. Holz über die Ladekante hinaus beladen
Holzcontainer dürfen ausschließlich bis zur Ladekante befüllt werden. Überstehende Bretter, Platten oder Balken gefährden den Transport und verhindern eine sichere Abdeckung.
Fehler: Lange Bretter oder Platten ragen über den Container hinaus.
Folge: Der Container bleibt stehen, bis die Überladung beseitigt ist. Dadurch entstehen zusätzliche Stand-, Anfahrts- oder Nachberechnungskosten.
Rechtliche Einordnung der Holzentsorgung
Die Entsorgung von Holzabfällen wird in Deutschland durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt. Die Altholzverordnung (AltholzV) legt die Einstufung in die Kategorien A1 bis A4 fest. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die Grundlage für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Für gewerbliche Holzabfälle schreibt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) die getrennte Sammlung von Holz vor. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ordnet Holzabfälle zusätzlich über einen sechsstelligen Abfallschlüssel ihrer Herkunft zu.
Wichtige AVV-Codes für Holzabfälle
| AVV-Code | Bezeichnung | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| 17 02 01 | Holz | Bauholz, Balken, Bretter, Schalholz sowie Holz aus Bau- und Abbrucharbeiten |
| 17 02 04* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | Imprägniertes Holz, Bahnschwellen, Leitungsmasten und sonstiges A4-Holz |
| 20 01 38 | Holz | Getrennt gesammeltes Holz aus Haushalten, z. B. Möbel, Regale oder Paletten |
| 20 01 37* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält | Schadstoffbelastete Holzabfälle aus privaten Haushalten |
Altholz der Kategorien A1 bis A3 wird nach der Sortierung je nach Qualität stofflich oder energetisch verwertet. Stofflich verwertetes Altholz dient unter anderem als Rohstoff für Spanplatten und andere Holzwerkstoffe. Energetisch verwertetes Altholz wird in zugelassenen Anlagen zur Energiegewinnung eingesetzt. A4-Holz wird aufgrund seiner Schadstoffbelastung getrennt erfasst und ausschließlich in zugelassenen Entsorgungsanlagen behandelt.
Das Sternchen (*) kennzeichnet gefährliche Abfälle. Der AVV-Code 17 02 04* kennzeichnet schadstoffbelastetes Holz aus Bau- und Abbrucharbeiten und ist dem A4-Holz der Altholzverordnung zuzuordnen.
Die Altholzkategorie und der AVV-Code beschreiben unterschiedliche Merkmale eines Holzabfalls. Die Kategorien A1 bis A4 bewerten die Behandlung und Schadstoffbelastung des Holzes. Die AVV beschreibt dagegen die Herkunft des Abfalls. Beide Einstufungen ergänzen sich und sind für die fachgerechte Holzentsorgung maßgeblich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Holzentsorgung
Die folgenden Antworten ergänzen die wichtigsten Informationen zur Holzentsorgung und greifen häufige Fragen aus der Praxis auf.
Preis für Holzcontainer anfragenAltholz bezeichnet gebrauchtes oder ausgebautes Holz aus Haushalten, Gewerbe sowie Bau- und Abbrucharbeiten. Dazu gehören unter anderem Möbel, Türen, Fenster, Paletten, Bretter und Holzverkleidungen. Frisch geschlagenes Stammholz, Äste, Wurzeln und Grünschnitt gelten dagegen nicht als Altholz und werden über andere Entsorgungswege entsorgt.
A1-Holz kostet etwa 30–80 € pro Tonne, A2 etwa 60–120 €, A3 etwa 80–150 € und A4 ab etwa 150 € pro Tonne. Für größere Mengen eignen sich Container für Holz.
Holzmengen bis etwa 1 m³ können auf vielen Wertstoffhöfen kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgegeben werden. Größere Mengen werden wirtschaftlicher über einen Container für Holz entsorgt.
Ein Container für Holz lohnt sich, wenn die Holzmenge mehrere Fahrten zum Wertstoffhof ersetzt. Die passende Containergröße richtet sich nach dem Volumen der Holzabfälle.
Die Oberflächenbehandlung entscheidet über die Altholzkategorie. Behandeltes oder lackiertes Holz wird den Kategorien A2 oder A3 zugeordnet. Imprägniertes oder schadstoffbelastetes Holz gehört zur Kategorie A4 und muss getrennt entsorgt werden.
Einzelne Holzmöbel werden in vielen Kommunen über den Sperrmüll entsorgt. Bauholz, größere Holzmengen sowie imprägniertes Holz gehören dagegen nicht in den Sperrmüll, sondern auf den Wertstoffhof oder in einen passenden Container für Holz. Weitere Informationen enthält der Ratgeber Sperrmüll entsorgen.
Bauschutt, Dämmstoffe, Asbest, Dachpappe, Elektroschrott, Farben, Öle, Grünschnitt und andere Fremdstoffe gehören nicht in den Holzcontainer. Diese Materialien müssen getrennt entsorgt werden und können bei einer Fehlbefüllung zusätzliche Entsorgungskosten verursachen.
Nein. Lackiertes, beschichtetes, verleimtes oder imprägniertes Holz darf weder im Kamin noch im Garten verbrannt werden. Zulässig ist ausschließlich naturbelassenes Holz, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ein Kubikmeter Altholz wiegt durchschnittlich etwa 0,2 bis 0,5 Tonnen. Bei Holz begrenzt deshalb das Containervolumen und nicht das zulässige Gesamtgewicht die Beladung. Das unterscheidet Holz deutlich von Bauschutt oder Erdaushub.
Die Containergröße richtet sich nach dem Volumen der Holzabfälle. Eine Übersicht aller Containergrößen finden Sie im Abschnitt „Container für Holz mieten“.
Nein. Nur schadstoffbelastetes A4-Holz sowie PCB-belastetes Altholz gelten als gefährlicher Abfall. Die Kategorien A1 bis A3 werden über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege verwertet.
A4-Holz enthält Holzschutzmittel oder andere gefährliche Stoffe. Es muss getrennt gesammelt und in zugelassenen Entsorgungsanlagen behandelt werden. Der höhere Entsorgungsaufwand führt zu deutlich höheren Kosten als bei den Kategorien A1 bis A3.
Falsch befüllte Holzcontainer verursachen Nachsortierung, Mehrkosten oder werden nicht abgeholt. Besonders problematisch sind A4-Holz, Bauschutt, Dämmstoffe, Elektroschrott oder andere Fremdstoffe. Eine sortenreine Befüllung verhindert zusätzliche Entsorgungskosten.
Die richtige Einstufung nach A1 bis A4 bildet die Grundlage für eine fachgerechte und wirtschaftliche Holzentsorgung. Wer Altholz sortenrein sammelt, den passenden Entsorgungsweg wählt und die richtige Altholzkategorie berücksichtigt, vermeidet unnötige Entsorgungskosten und sorgt für eine gesetzeskonforme Verwertung.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den offiziellen Informationen deutscher Behörden. Sie bilden die Grundlage für die Einstufung, Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Holzabfällen.
Rechtliche Vorgaben und kommunale Annahmebedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die Vorgaben des zuständigen Entsorgungsbetriebs oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Altholzverordnung (AltholzV) – Einstufung von Altholz in die Kategorien A1 bis A4 sowie Anforderungen an Verwertung und Beseitigung.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Abfallschlüssel für Holzabfälle und gefährliche Holzabfälle.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung.
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Vorgaben zur getrennten Sammlung und Verwertung gewerblicher Bau- und Abbruchabfälle einschließlich Holz.
- Umweltbundesamt (UBA) – Informationen zur Kreislaufwirtschaft sowie zur Verwertung und Entsorgung von Holzabfällen.
Autor
Andreas Neugebauer
Fachberater für Abfallwirtschaft und Containerlogistik.
Andreas Neugebauer erstellt Fachbeiträge zur Holzentsorgung, zu Altholz und weiteren Abfallarten. Seine Schwerpunkte liegen in der Einstufung nach der Altholzverordnung (A1 bis A4), der Abfallklassifizierung, der Wahl geeigneter Entsorgungswege sowie der stofflichen und energetischen Verwertung von Holzabfällen. Für Containerdienst-Portal.de bereitet er gesetzliche Vorgaben und praxisrelevante Fachthemen verständlich auf und unterstützt private Haushalte sowie Gewerbebetriebe bei der fachgerechten Holzentsorgung.
