Container - Heinz
Schreberstr. 2
08468 Reichenbach
Termingerechte Anlieferung
Klare Kostenkontrolle für Kunden
Verwendung zugelassener Behältersysteme
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Reichenbach im Vogtland unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 244 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 559 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 411 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 334 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 488 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 218 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 411 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Reichenbach im Vogtland ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland
Fachbereich Bau- und Stadtentwicklung – Hoch- und Tiefbau / Straßen
Markt 1
08468 Reichenbach im Vogtland
Telefon: 03765 524-0
E-Mail: stadt@reichenbach-vogtland.de
Frist: Der Sondernutzungsantrag ist nach § 4 Abs. 1 der städtischen Satzung in der Regel mindestens zwei Wochen vor der geplanten Containeraufstellung einzureichen. Bei Standorten innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen verlängert sich diese Frist auf mindestens vier Wochen ab Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen. Hier muss außerdem die zuständige Straßenbaubehörde der Erlaubnis zustimmen. Container zur Abfallerfassung sind bei einer Standzeit von mehr als 48 Stunden erlaubnispflichtig; für Wertstoffcontainer führt die Satzung die Erlaubnispflicht gesondert auf. Die Nutzung darf erst nach schriftlicher Genehmigung beginnen. Änderungen oder Erweiterungen benötigen ebenfalls eine Erlaubnis, eine besondere Verlängerungsfrist ist nicht festgelegt. Werden verkehrsrechtliche Anordnungen oder Ausnahmegenehmigungen benötigt, sind diese gemäß § 4 Abs. 3 unter Vorlage der Sondernutzungserlaubnis bei der städtischen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Gebühr: Das Gebührenverzeichnis für bauliche Sondernutzungen unterscheidet Container nach ihrem Fassungsvermögen. Für einzeln aufgestellte Container bis einschließlich 8 m³ werden 2,00 € je Stück und angefangenem Tag berechnet, für größere Container 3,00 €. In beiden Fällen beträgt die Mindestgebühr 10,00 €. Gehört der Container zu einer Baustelleneinrichtung, kann stattdessen der Flächentarif für Baustelleneinrichtungen von 0,15 € je angefangenem Quadratmeter und Tag bei ebenfalls 10,00 € Mindestgebühr einschlägig sein. Für Sondernutzungen auf bewirtschafteten Parkflächen enthält das Gebührenverzeichnis gesonderte Regelungen nach der Parkgebührenverordnung. Zusätzlich erhebt die Stadt gemäß § 13 Abs. 1 Verwaltungsgebühren für den Erlaubnis- oder Versagungsbescheid. Bei ungenehmigten Sondernutzungen sieht § 14 Abs. 4 eine Verdoppelung der dort bezeichneten Gebührensätze vor. Wird ein Container vorzeitig abgeholt, muss die Beendigung schriftlich angezeigt werden. Eine anteilige Gebührenerstattung ist nach § 15 auf Antrag möglich; die Stadt darf eine angemessene Verwaltungspauschale einbehalten.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Das städtische Formular „Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum“ enthält die Auswahl „Aufstellen von Containern/Geräten“. Der Containerdienst gibt Firmenbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer, gegebenenfalls Auftraggeber, Baufirma und verantwortlichen Bauleiter sowie den genauen Standort mit Ortsteil, Straße und Hausnummer an. Hinzu kommen Aufstellbeginn und -ende, Nutzungsgrund und die Abmessungen der beanspruchten Fläche. Dabei sind Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkplatz und Grünflächen getrennt auszuweisen; auch die verbleibende Verkehrsbreite sowie gegebenenfalls Achslast und Lastverteilung werden abgefragt. Beizufügen ist ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder ein Übersichtsplan, in dem vorhandene Bäume und Grünflächen einzutragen sind. Bei Verkehrsbehinderungen verlangt § 4 Abs. 2 Angaben zur Sicherung des Verkehrs und zum Schutz der Straße. Für notwendige Sperrungen, Haltverbote oder andere Verkehrsregelungen ist zusätzlich die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Weitere Zeichnungen oder Beschreibungen kann die Stadt bei Bedarf verlangen.
Schreberstr. 2
08468 Reichenbach
Wagnerstraße 21
08468 Reichenbach im Vogtland
Erlicht 57
08468 Reichenbach
Weißensander Weg 8
08468 Schneidenbach
Am Güterbahnhof 1
08491 Netzschkau
St. Adelheid 10
07973 Greiz
In den Auwiesen 1
07973 Greiz
Zwickauer Str. 41
08485 Lengenfeld
Zwickauer Straße 43
08485 Lengenfeld
Auerbacher Straße 42
08485 Lengenfeld
Hartmannsgrünerstraße 1
08233 Treuen
Hartmannsgrüner Straße 5
08233 Treuen