Schrotthandel Paul Benzin
Gottlieb-Daimler-Str. 1
17268 Templin
Container zum Wunschtermin lieferbar
Kalkulierbare Entsorgungskosten
Nur zugelassene Entsorgungsbetriebe
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Templin unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 106 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 157 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 324 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 197 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 175 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 106 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 222 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Templin ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Stadt Templin
Fachbereich III – Kurstadtentwicklung/Bauordnungsrecht
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Telefon: 03987 2030-166
E-Mail: stadt@templin.de
Frist: Spätestens 14 Tage vor dem Aufstellen eines genehmigungspflichtigen Abfallcontainers muss der Antrag bei der Stadt Templin eingehen. Nach § 7 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung bearbeitet die Verwaltung vollständige Anträge innerhalb von 14 Tagen; bei komplexeren Vorhaben darf sie diesen Zeitraum einmalig um zehn Tage verlängern. Eine Ausnahme kann beim Straßenanliegergebrauch bestehen: § 4 lässt insbesondere Nutzungen bis zu 24 Stunden ohne Sondernutzungserlaubnis zu, sofern sie für das Grundstück erforderlich sind und den öffentlichen Verkehr nicht erheblich beeinträchtigen. Für andere Containeraufstellungen gilt die Erlaubnispflicht nach § 2. Müssen zusätzlich Haltverbote oder Fahrbahnsperrungen eingerichtet werden, ist dafür eine gesonderte verkehrsrechtliche Entscheidung erforderlich.
Gebühr: Einen eigenen Gebührentarif für Abfall- oder Bauschuttcontainer enthält die Sondernutzungssatzung vom 19. Dezember 2017 nicht. Tarifstelle 2 sieht für die Lagerung von Gegenständen über 24 Stunden, soweit Tarifstelle 1 nicht greift, 1,00 € je Quadratmeter beanspruchter Verkehrsfläche und Tag vor. Die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Für Baustofflagerungen und Baustelleneinrichtungen gelten nach Tarifstelle 1 dagegen 1,00 € je Quadratmeter und Monat, ebenfalls mindestens 10,00 €. Welcher Tarif für einen einzeln abgestellten Abfallcontainer angewendet wird, ist nicht ausdrücklich festgelegt und muss von der Stadt geklärt werden. Nach § 10 Abs. 4 können für die Erlaubniserteilung zusätzlich Verwaltungsgebühren anfallen.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Das städtische Sondernutzungsformular vom März 2025 fragt zunächst Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers beziehungsweise seines gesetzlichen Vertreters ab. Für die Containeraufstellung sind anschließend der genaue Ort, die Nutzungsart, die beanspruchte Fläche in Quadratmetern beziehungsweise die Anzahl der Behälter und der Zeitraum einzutragen. Ort, Datum und Unterschrift schließen den Antrag ab. § 7 Abs. 1 verlangt bei Nutzungen nach den Tarifstellen 1 und 2 ergänzende Erläuterungen, etwa durch Zeichnung, Lageplan oder eine geeignete textliche Beschreibung. Auf Gehwegen müssen nach § 2 Abs. 3 grundsätzlich 1,50 m Durchgangsbreite frei bleiben. Einen Versicherungsnachweis kann die Stadt nach § 8 Abs. 5 zusätzlich verlangen.
Gottlieb-Daimler-Str. 1
17268 Templin
Gottlieb-Daimler-Str. 1
17268 Templin
Templiner Straße 2
17268 Templin
Templiner Straße 2
17268 Templin
Kuhzer Straße 26A
17268 Boitzenburger Land
Kuhzer Straße 26A
17268 Boitzenburger Land
Am Bahnhof Neuhof
16792 Zehdenick
Am Bahnhof Neuhof
16792 Zehdenick
Steinbergweg 20
16792 Zehdenick OT Wesendorf
Steinbergweg 20
16792 Zehdenick OT Wesendorf
Gewerbegebiet Karlshof Nr.7
16792 Zehdenick
Gewerbegebiet Karlshof Nr.7
16792 Zehdenick