ENDERS Entsorgungsbetrieb Hans Enders GmbH
Ober der Trift 1
54518 Altrich
Abholung nach Rücksprache flexibel
Transparente Preisangabe mit Transport
Sauberer Umgang mit Abfällen
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Wittlich unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 87 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 147 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 369 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 261 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 282 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 77 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 254 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Wittlich ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Stadtverwaltung Wittlich
Fachbereich I – Ordnungsverwaltung
Schloßstraße 11
54516 Wittlich
Telefon: 06571 17-1142
E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt.wittlich.de
Frist: Einen verbindlichen zeitlichen Vorlauf für die Genehmigung eines Abfallcontainers legt die Stadt Wittlich auf ihrer offiziellen Dienstleistungsseite nicht fest. Entscheidend ist, dass die erforderliche Erlaubnis vor Beginn der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen vorliegt. Beantragen Sie den Stellplatz deshalb frühzeitig und berücksichtigen Sie mögliche Rückfragen zum Standort. Die dort ebenfalls erwähnte Zweiwochenfrist betrifft Veranstaltungen und darf nicht ohne Weiteres auf eine gewöhnliche Containeraufstellung übertragen werden. Sind wegen des Containers zusätzliche Verkehrsschilder, Haltverbote oder Absperrungen notwendig, kann eine gesonderte verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden. Für solche Maßnahmen gelten eigene Verfahrensvorgaben, die Sie vor der Aufstellung mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen sollten.
Gebühr: Bei der Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze können sowohl Kosten für die Sondernutzung als auch Gebühren für die behördliche Erlaubnis entstehen. Laut städtischer Dienstleistungsbeschreibung richtet sich die Höhe der Sondernutzungsgebühr nach Art, beanspruchter Fläche und Dauer der Nutzung sowie der maßgeblichen Gebührenregelung. Ein ausdrücklich für Abfallcontainer geltender Tages- oder Wochentarif konnte anhand der verfügbaren amtlichen Unterlagen nicht zuverlässig festgestellt werden. Erkundigen Sie sich daher bei der Ordnungsverwaltung nach dem für Ihren Stellplatz anzuwendenden Gebührensatz. Werden zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen benötigt, können weitere Verwaltungskosten anfallen. Die auf der allgemeinen Dienstleistungsseite genannten Gebühren für Verkehrsmaßnahmen sind keine bestätigten Container-Sondernutzungstarife.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Für den Antrag genügt grundsätzlich eine formlose schriftliche Eingabe, aus der sich das geplante Vorhaben eindeutig ergibt. Geben Sie Ihre Kontaktdaten, die genaue Adresse des Containerstandorts und den gewünschten Zeitraum der Aufstellung an. Hilfreich sind außerdem die Abmessungen des Behälters und die insgesamt benötigte öffentliche Stellfläche. Die Verwaltung kann je nach örtlicher Situation zusätzliche Nachweise verlangen, insbesondere einen maßstabsgerechten Lageplan, Fotos der Aufstellfläche oder erläuternde Zeichnungen. Soll eine Baustelle eingerichtet werden, kommt gegebenenfalls ein Baustelleneinrichtungsplan hinzu. Beschreiben Sie deshalb bereits im Antrag, ob Fahrbahn, Gehweg oder Parkstreifen betroffen sind und welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sein könnten.
Ober der Trift 1
54518 Altrich
Ober der Trift 1
54518 Altrich
Wittlicher Straße 14
54523 Hetzerath
Wittlicher Straße 14
54523 Hetzerath
Römerweg 4
54662 Speicher
Römerweg 4
54662 Speicher