EBER GmbH
Calwerstraße 38
70173 Stuttgart
Kurze Lieferzeiten durch Regionallogistik
Keine versteckten Gebühren
Abholung nach Umweltstandards organisiert
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
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Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Stuttgart unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 84 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 156 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 377 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 274 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 377 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 98 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 263 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Stuttgart ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte prüfen Sie die örtlich zuständige Sondernutzungs- oder Straßenverkehrsbehörde in Stuttgart.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung – Straßenverkehrsbehörde
Verkehrsregelung und -management
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-91138
E-Mail: baustellen@stuttgart.de
Frist: Der Antrag zur Aufstellung einer Schuttmulde oder eines Containers muss in Stuttgart mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufstellungstermin beim Amt für öffentliche Ordnung eingehen. Die Stadt schreibt ausdrücklich vor, dass die Antragstellung durch das ausführende Unternehmen erfolgt. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung muss vor der Aufstellung vorliegen.
Gebühr: Nach dem seit 1. Januar 2026 geltenden Stuttgarter Sondernutzungsgebührenverzeichnis kostet das Aufstellen einer Schuttmulde oder eines Containers ohne weitere Baustelleneinrichtung 10,00 € je Stück und Tag. Bei sieben Tagen Standzeit ergeben sich somit 70,00 € Sondernutzungsgebühren. Zusätzlich erhebt die Stadt Verwaltungsgebühren für die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung. Diese werden im Genehmigungsbescheid festgesetzt; die städtische Leistungsbeschreibung nennt hierfür einen Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 €.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Stuttgart stellt einen eigenen Antrag zur Aufstellung einer Schuttmulde oder eines Containers nach § 46 StVO bereit. Anzugeben sind der genaue Standort mit Stadtteil, Straße und Hausnummer, die Containerabmessungen einschließlich des Bruttorauminhalts, die beanspruchte Fläche sowie Beginn und Ende der Nutzung. Bei einer Aufstellung auf Fahrbahn oder Gehweg müssen die vorhandenen und verbleibenden Verkehrsflächenbreiten eingetragen werden. Außerdem sind der Antragsteller, die Bauleitung und eine während und außerhalb der Arbeitszeit erreichbare verantwortliche Person für die Verkehrssicherung zu benennen. Beizufügen sind die Bestätigung der verantwortlichen Person und der Nachweis der MVAS-Schulung. Falls Haltverbote benötigt werden, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO zu beantragen. Ab 40 m³ Bruttorauminhalt weist die Stadt auf ein erforderliches Baugenehmigungsverfahren hin.
Calwerstraße 38
70173 Stuttgart
Kornbergstr. 19
70176 Stuttgart
Böblinger Str. 111
70199 Stuttgart
Ulmer Str. 145
70188 Stuttgart
Roßhaustraße 76
70597 Stuttgart-Degerloch
Viehwasen 20
70327 Stuttgart
Vera-Vollmer-Strasse 5
70469 Stuttgart
Friedrich-Scholer-Str. 5
70469 Stuttgart
Epplestr.182
70567 Stuttgart
Wernerstraße 120
70469 Stuttgart
Kesselstr. 25
70327 Stuttgart-Wangen
Neckartalstr. 298
70376 Stuttgart