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Fritsch Recycling & Entsorgung – Containerdienst Mammendorf & Oberbayern

Kurzprofil

FRITSCH Recycling & Entsorgung e.K. ist ein Entsorgungs- und Recyclingbetrieb mit Standort in Mammendorf (westliches Umland von München). Im Containerdienst-Portal wird der Betrieb für Einsätze in Oberbayern eingeordnet – insbesondere in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg.

Für Containerprojekte in dieser Region ist weniger der Ortsname entscheidend als die Praxis vor Ort: In S-Bahn-nahen Ortskernen sind Stellflächen häufig knapp und Zufahrten eng; in Gewerbe- und Randlagen sind Stellflächen oft größer, dafür zählen Tragfähigkeit, Rangierraum und ein sauber abgestimmtes Zeitfenster. Diese Punkte bestimmen direkt, ob Absetz- oder Abrollcontainer sinnvoll zustellbar sind.

Quellenhinweis: Leistungsangaben wurden nach veröffentlichten Informationen des Unternehmens (u. a. „Leistungen“, „Container bestellen“, „Wichtige Bestell-Infos“, „Service & Vertrieb“) zusammengefasst – ohne Verlinkung im sichtbaren Inhalt.

Kontakt & Standort

FRITSCH Recycling & Entsorgung e.K.
Daimlerstr. 14
82291 Mammendorf
Telefon: 08145 / 9286-60
Telefax: 08145 / 9286-80

Öffnungszeiten

  • Montag – Donnerstag: 07:00–12:00 Uhr, 13:00–16:30 Uhr
  • Freitag: 07:00–12:00 Uhr
  • Samstag & Sonntag: geschlossen

Praxis-Hinweis: Für einzelne Abfälle bzw. organisatorische Vorgaben (z. B. gefährliche Abfälle) ist laut Bestellhinweisen vorab eine Anmeldung/Abstimmung erforderlich.

Leistungen

Containerdienst: Absetz- und Abrollcontainer (3–40 m³)

In den veröffentlichten Leistungsangaben werden Container von 3 bis 40 m³ für private und gewerbliche Einsätze genannt. Dazu gehören Absetzcontainer/Absetzmulden sowie Abrollcontainer.

  • Absetzcontainer: Auswahl und Ausführung werden ausdrücklich an Platz- und Verkehrsverhältnisse angepasst (z. B. offen oder geschlossen/abschließbar).
  • Abrollcontainer: Genannt werden Größen 10–40 m³ für unterschiedliche Entsorgungsaufgaben (u. a. Bauschutt, Baumischabfälle, Hausmüll, Papier, Altholz).
  • Ausführungen: In der Beschreibung werden u. a. Container mit Deckel sowie befahrbare Varianten (z. B. für Schubkarre) erwähnt.

Entsorgung, Recycling und Annahme am Standort

In der Leistungsübersicht werden Entsorgung und Annahme (kostenfrei bzw. kostenpflichtig) unterschieden. Das ist für die Praxis wichtig, weil Anlieferung und Containerentsorgung je nach Stoffstrom andere Annahmebedingungen und Dokumentationsanforderungen haben können.

  • Entsorgung: Genannt werden u. a. Bauabfälle und Bauschutt, Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung sowie kommunale Abfallentsorgung.
  • Kostenlose Annahme (laut Angabe): Altpapier, Kartonagen, Folien.
  • Kostenpflichtige Annahme (laut Angabe): u. a. Baumischabfall, Bauschutt, Altfenster, Altholz, Elektroschrott, Sperrmüll.
  • Metalle: Genannt ist der Ankauf von Schrott- und Buntmetall (ab 200 kg).
  • Problemabfälle/Gefahrstoffe: Es wird aufgeführt, dass auch Sonderabfälle bzw. Gefahrstoffe betreut werden (u. a. Asbest/Eternit sowie Glaswolle/Mineralwolle/KMF) – mit organisatorischen Vorgaben (siehe Praxis-Teil).

Service & Vertrieb

  • Abfallberatung: Unterstützung bei der Einordnung von Abfällen und der passenden Entsorgungs-/Verwertungsroute gemäß veröffentlichten Serviceangaben.
  • Nachweisführung: Genannt wird die Abwicklung eines digitalisierten Nachweisverfahrens bei gefährlichem Abfall (wo erforderlich).
  • Schüttgüter: In den Angaben werden u. a. Anlieferungen/Produkte wie Rindenmulch, Erde, Kies und Sand erwähnt.
  • Formulare: Es werden u. a. „Verantwortliche Erklärungen“ im Kontext von Bodenaushub/Bauschutt genannt – relevant, wenn Materialeigenschaften vorab dokumentiert werden müssen.

Praxis-Checkliste: Was vor der Bestellung geklärt werden sollte

  • Stellplatz & Zufahrt: Breite/Höhe der Zufahrt, Rangierraum und Untergrund (tragfähig/eben). Das entscheidet oft, ob Absetz- oder Abrollfahrzeug sicher zustellen kann.
  • Container-Typ passend wählen: In engen Ortskernen sind kleinere Absetzlösungen oft praktikabler; große Abrollcontainer brauchen mehr Rangierraum und eine „saubere“ Zufahrt.
  • Abfall sauber trennen: In den Hinweisen wird bei Baumischabfall klar abgegrenzt, dass schadstoffbelastete Abfälle (z. B. Farb-/Lackreste, asbesthaltige Stoffe) nicht hineingehören und getrennt zu entsorgen sind.
  • Gefährliche Abfälle nur nach Voranmeldung: Für Abfälle wie Asbestzement oder Dämmmaterial/KMF wird ausdrücklich genannt, dass eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Für KMF wird zudem auf organisatorische Schutzmaßnahmen (TRGS-Bezug) hingewiesen.
  • Aufstellung im öffentlichen Raum: Wenn der Container auf Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahnrand steht, ist je nach Gemeinde eine Sondernutzung/verkehrsrechtliche Abstimmung erforderlich (Zuständigkeit: jeweilige Kommune).

Regionaler Mehrwert: Planung in zwei Landkreisen

  • Landkreis Fürstenfeldbruck: Viele Orte sind durch Wohnlagen entlang wichtiger Verkehrs- und ÖPNV-Achsen geprägt. In dicht bebauten Lagen sind Stellfläche, Parkdruck und Anlieferfenster oft der Engpass.
  • Landkreis Starnberg: Rund um See- und Ausflugsachsen (z. B. Starnberger See/Ammersee-Umfeld) kann die Verkehrslage je nach Wochentag und Saison schwanken. Für Containerlogistik sind planbare Zeitfenster und eine klare Zufahrtbeschreibung besonders hilfreich.
  • Gewerbe- und Randlagen: Mehr Platz bedeutet nicht automatisch „einfach“ – entscheidend bleiben Tragfähigkeit, Rangierraum und die passende Behälterbauart (Deckel/geschlossen, befahrbar, Volumen).

Einsatzgebiet

Das Profil bezieht sich auf Einsätze in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg. Als zentrale Anker im Portal sind eingebunden: Containerdienst Fürstenfeldbruck und Containerdienst Starnberg.

Für die Portal-Navigation und typische Projektlagen sind zudem häufig relevant: Germering, Olching, Puchheim, Gauting und Gilching. Welche Containerlösung passt, ergibt sich am Ende aus Stellplatz, Zufahrt und Abfallart – nicht aus der „schönsten“ Containergröße.

Hinweis

Angaben nach öffentlich zugänglichem Quellenstand. Kommunale Vorgaben (z. B. zur Containerstellung im öffentlichen Raum) können je nach Gemeinde innerhalb der Landkreise abweichen. Maßgeblich sind Annahmebedingungen, Abfalltrennung sowie – bei gefährlichen Abfällen – die geforderte Vorabklärung.


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