Grünschnitt im Wald entsorgen: Warum es verboten ist

Verbot und Strafen klar erklärt

Schäden für Wald, Boden und Pflanzen verständlich erklärt

Legale Alternativen zur Entsorgung

Grünschnitt richtig entsorgen

Inhalt

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Grünschnitt, Rasenschnitt, Laub und Äste dürfen nicht im Wald entsorgt werden. Das Abladen dieser Gartenabfälle, auch als Grünabfall bezeichnet, ist eine illegale Abfallentsorgung – auch wenn die Materialien biologisch abbaubar sind.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Grünschnitt gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne, zum Wertstoffhof oder in einen Grünschnittcontainer – nicht in den Wald.


Porträt von Andreas Neugebauer, Fachautor für Entsorgung und Containerdienste
Von Andreas Neugebauer, erstellt am 28.06.2026
Lesedauer ca. 4 Minuten, zum Autorenprofil


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