Verbot und Strafen klar erklärt
Schäden für Wald, Boden und Pflanzen verständlich erklärt
Legale Alternativen zur Entsorgung
Grünschnitt, Rasenschnitt, Laub und Äste dürfen nicht im Wald entsorgt werden. Das Abladen dieser Gartenabfälle, auch als Grünabfall bezeichnet, ist eine illegale Abfallentsorgung – auch wenn die Materialien biologisch abbaubar sind.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Grünschnitt gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne, zum Wertstoffhof oder in einen Grünschnittcontainer – nicht in den Wald.
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