Containerdienst Gustav Maurer
Keilbergstr. 7
71032 Böblingen
Zeitnahe Bearbeitung von Anfragen
Keine Zusatzkosten bei Abholung
Einhaltung aller Vorschriften
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Böblingen unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 79 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 147 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 330 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 334 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 252 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 38 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 236 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Böblingen ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte prüfen Sie die örtlich zuständige Sondernutzungs- oder Straßenverkehrsbehörde in Böblingen.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Stadt Böblingen
Bürger- und Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde
Bereich Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Telefon: 07031 669-1474 oder 07031 669-1452
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@boeblingen.de
Frist: Für eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung muss der vollständige Antrag mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Containeraufstellung eingereicht werden. Bei umfangreichen Maßnahmen mit zusätzlichem Abstimmungsbedarf kann das Genehmigungsverfahren bis zu zwei Monate dauern. Die erforderlichen Genehmigungen müssen vor dem Aufstellen des Containers vorliegen.
Gebühr: Die Stadt Böblingen nennt für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen 0,40 € je m² und Tag oder 3,50 € je m² und Monat. Bei 10 m² Stellfläche und sieben Tagen Standzeit ergeben sich nach dem Tagessatz 28,00 € Sondernutzungsgebühr. Für eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung fallen zusätzlich 35,00 € Verwaltungsgebühr an, bei außergewöhnlichem Aufwand mit Ortsterminen 100,00 €. Die konkrete Gebührenfestsetzung erfolgt durch die Stadt.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Verwenden Sie den städtischen „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 und § 46 Abs. 1 StVO“. Anzugeben sind der Antragsteller, der Rechnungsempfänger, die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person, der genaue Aufstellungsort in Böblingen oder Dagersheim sowie Beginn und Ende der Maßnahme. Ein Verkehrszeichenplan oder Regelplan muss beigefügt beziehungsweise angegeben werden. Zusätzlich ist der RSA-Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Person einzureichen. Je nach Standort können weitere Lagepläne, Fotos oder Skizzen erforderlich sein.
Keilbergstr. 7
71032 Böblingen
Planiestraße 12
71063 Sindelfingen
Schwertstrasse 48/1
71065 Sindelfingen
Schwertstr. 48 /1
71065 Sindelfingen
Eltingerstr 12
71063 Sindelfingen
Mühlackerstraße 22
71069 Sindelfingen
Rudolf-Diesel-Straße 12
71088 Holzgerlingen
Robert-Bosch-Str. 10
71088 Holzgerlingen
Blumenstr. 44
71106 Magstadt
Brühlstr. 10
71106 Magstadt
Im Maurer 21
71144 Steinenbronn
Anweiler Weg 46
70563 Stuttgart