LUSCHU Glas- u. Gebäudeservice GmbH
Wilhelm-Külz-Straße 4
03046 Cottbus
Pünktliche Bereitstellung der Container
Abrechnung transparent und übersichtlich
Nachvollziehbare Entsorgungswege
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
Fachportal
Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Cottbus unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 100 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 169 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 291 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 252 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 432 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 171 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 92 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 248 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Cottbus ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte prüfen Sie die örtlich zuständige Sondernutzungs- oder Straßenverkehrsbehörde in Cottbus.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich 66 – Straßenbau und Verkehrstechnik
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Telefon: 0355 612-4615
E-Mail: tiefbauamt@cottbus.de
Frist: Für die Bearbeitung eines vollständigen Sondernutzungsantrags benötigt die Stadt Cottbus nach § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung in der Regel vier Wochen. Eine verbindliche Einreichungsfrist für Abfallcontainer legt die Vorschrift dagegen nicht fest. Das Aufstellen von Containern gehört nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ausdrücklich zu den Sondernutzungen und ist grundsätzlich erst nach Erteilung der Erlaubnis zulässig. Eine Besonderheit regelt § 4: Liegt für dieselbe Nutzung bereits eine einschlägige straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung vor, entfällt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die zusätzliche Sondernutzungserlaubnis. Solche erlaubnisfreien Sondernutzungen müssen mindestens 14 Tage vorher angezeigt werden. Erforderliche Haltverbote oder Sperrungen sind verkehrsrechtlich gesondert zu klären.
Gebühr: Die Sondernutzungsgebührensatzung vom 23. Februar 2023 führt Container unter Tarifziffer 2 gemeinsam mit Baustelleneinrichtungen und Baustofflagerungen auf. In Zone 1 beträgt der Satz 0,20 € je Quadratmeter beanspruchter Verkehrsfläche und Tag, in Zone 2 sind es 0,15 €. Die Zuordnung richtet sich nach den städtischen Zonenkarten; Zone 1 umfasst unter anderem die Stadtmitte und bestimmte Hauptverkehrsstraßen. § 2 Abs. 4 schreibt eine Mindestgebühr von 30,00 € je Bescheid und Sondernutzung vor. Bei sechs Quadratmetern Stellfläche und zehn Tagen Standzeit ergeben sich rechnerisch 12,00 € in Zone 1, sodass die Mindestgebühr von 30,00 € greift. Verwaltungsgebühren können zusätzlich anfallen. Altkleider- und Wertstoffsammelbehälter besitzen mit Tarifziffer 16 eine eigene Gebührenposition.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Der Sondernutzungsantrag ist nach § 6 Abs. 1 der städtischen Satzung auf dem vorgesehenen Formular in Papierform oder elektronisch einzureichen. Darin müssen Ort, Art, Umfang und Dauer der Containeraufstellung angegeben werden. Zeichnungen, Lagepläne oder textliche Beschreibungen sollen den beanspruchten Verkehrsraum und mögliche Beeinträchtigungen nachvollziehbar darstellen. Für die Standortprüfung sind insbesondere die genaue Straße, die Containerabmessungen, die benötigte Fläche sowie Aufstellungs- und Abholtermin relevant. Der Fachbereich 66 stellt einen Online-Antrag für öffentliche Verkehrsflächen bereit. Bei möglichen Verkehrsgefährdungen verlangt § 6 Abs. 2 Erläuterungen zu den vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen. Weitere Genehmigungen oder Unterlagen kann die Stadt nach § 6 Abs. 3 im Einzelfall anfordern.
Wilhelm-Külz-Straße 4
03046 Cottbus
Bautzener Str. 17
03046 Cottbus
Bautzener Str. 19
03050 Cottbus - Spremberger Vorstadt
Stadtring 3
03042 Cottbus-Dissenchen
Bärenbrücker Str. 3
03042 Cottbus
Am Gleis 25
03042 Cottbus
Merzdorfer Bahnhof 6
03042 Cottbus
Striesower Strasse 7
03055 Cottbus
Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
Bahnhofstraße 77
03051 Cottbus
Lakomaer Chaussee 4
03053 Cottbus - Willmersdorf
Koschendorfer Str. 57
03099 Kolkwitz