Abbruch u. Container Karl Schad
Paul-Winter-Str. 12
86633 Neuburg
Lieferung nach Vereinbarung
Kostensicherheit durch Festpreis
Sauberer Umgang mit Abfällen
Seit 2014
Erfahrung im Containerbereich
Deutschlandweit
Regionale Containerdienste
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Geprüfte Inhalte & Fachredaktion
Containerpreise in Neuburg an der Donau unterscheiden sich deutlich je nach Abfallart und Containergröße. Kostenlose und unverbindliche Angebote können Sie direkt anfragen.
Welche Containergröße ist die richtige?
Nutzen Sie den Containerrechner, um die voraussichtlich benötigte Containergröße vor Ihrer Anfrage besser einschätzen zu können.
Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Richtpreise sowie zulässige Materialien für die wichtigsten Abfallarten.
| Abfallart | Preis | Was darf rein? |
|---|---|---|
| Altholz A1-A3 | ab 244 € | Unbehandeltes und lackiertes Holz |
| Altholz A4 | ab 464 € | Holz mit Holzschutzmitteln |
| Baumischabfall | ab 411 € | Gemischte Bauabfälle und Holz |
| Bauschutt | ab 334 € | Ziegel, Fliesen und Beton |
| Erdaushub | ab 308 € | Boden, Sand und Erdmassen |
| Gips | ab 257 € | Gipsplatten und Trockenbaustoffe |
| Grünschnitt | ab 218 € | Äste, Laub und Heckenschnitt |
| Sperrmüll | ab 411 € | Möbel und sperrige Haushaltsgegenstände |
Analyse von regionalen Containerdiensten. Kostenfreie Stellzeit meist 14 Tage.
Neuburg an der Donau ist auf der Karte markiert und dient als Orientierungspunkt. Ergänzend finden Sie hier nahegelegene Städte.
Anhand Ihrer Angaben zu Abfallart und Umfang schlägt der Containerrechner eine geeignete Containergröße vor.
Container-Rechner
Finden Sie den passenden Container für Ihr Vorhaben
Die passende Containergröße hängt nicht nur vom Volumen, sondern vor allem von der Abfallart und dem Gewicht des Materials ab.
(ca. L 1,0 × B 1,0 × H 1,0 m)*
Renovierung · Garten · Kleinmengen
(ca. L 2,6 × B 1,4 × H 1,4 m)*
Kleinrenovierung · Garten · Einzelraum
(ca. L 3,25 × B 2,0 × H 1,6 m)*
Meistgewählt für private Vorhaben
(ca. L 3,65 × B 2,0 × H 1,65 m)*
Renovierung · Entrümpelung · Dach
(ca. L 4,3 × B 2,0 × H 1,8 m)*
Sanierung · Haushaltsauflösung
(verfügbar von 15–40 m³)*
Großprojekte · Gewerbe · Baustellen
Hinweis: Schwere Materialien wie Bauschutt oder Erdaushub erreichen bereits vor dem maximalen Füllvolumen das zulässige Gesamtgewicht.
*Die angegebenen Maße und Größen können je nach Containerart und Anbieter geringfügig abweichen.
Auch für diese Abfallarten vermitteln wir passende Container.
*Hinweis: Für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
Die folgenden Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Zuständigkeiten und Vorgaben können sich je nach Kommune unterscheiden.
Auf privatem Grundstück ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange Gehwege, Straßen oder Zufahrten frei bleiben. Auf öffentlichem Grund – Straße, Gehweg oder Parkplatz – ist sie erforderlich.
Zuständige Stelle: Bitte prüfen Sie die örtlich zuständige Sondernutzungs- oder Straßenverkehrsbehörde in Neuburg an der Donau.
Die Einfahrt zum Grundstück sollte mindestens 3,00 m breit sein und einen festen Untergrund haben, damit der Container-Transporter nicht festfährt.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Stellgenehmigung für Container.
Wenn Stellplatz oder Zufahrt freigehalten werden müssen, kann zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich sein. Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Beschilderung rechtzeitig vor der Anlieferung aufgestellt werden kann.
Befüllen Sie den Container ausschließlich mit der vereinbarten Abfallart und höchstens bis zur Ladekante.
Große Kreisstadt Neuburg an der Donau
Ordnungsamt – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431 55-321
E-Mail: ordnungsamt@neuburg-donau.de
Frist: Bei Containeraufstellungen im Zusammenhang mit Bauarbeiten muss der vollständige Antrag spätestens zwei Wochen vor Baubeginn per E-Mail beim Ordnungsamt eingehen. Diese Vorgabe veröffentlicht die Stadt Neuburg an der Donau ausdrücklich für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO. Die straßenrechtliche Sondernutzungssatzung enthält dagegen keine eigenständige Mindestfrist für Abfallcontainer. Nach § 2 Abs. 4 darf die öffentliche Verkehrsfläche erst beansprucht werden, wenn die erforderliche Erlaubnis erteilt ist. Bei baustellenbezogenen Aufstellungen werden Sondernutzungserlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung in einem Bescheid zusammengefasst. Reichen Sie Ihre Unterlagen deshalb frühzeitig ein und berücksichtigen Sie mögliche Rückfragen zur Verkehrsführung.
Gebühr: Für Container gilt nach Tarifstelle 1 des städtischen Sondernutzungsgebührenverzeichnisses ein Satz von 0,20 € je Quadratmeter und Woche, sofern keine Parkplätze in Kurzparkzonen beansprucht werden. Bei Nutzung solcher Parkplätze beträgt der Gebührenrahmen 0,50 € bis 0,80 € je Quadratmeter und Woche. Gemäß § 11 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung liegt die Mindestgebühr bei 10 €. Ein Container mit 8 m² Stellfläche verursacht bei einer Woche außerhalb einer Kurzparkzone deshalb 10 € statt der rechnerischen 1,60 €. Bei Rahmengebühren berücksichtigt die Verwaltung Verkehrsbeeinträchtigung und wirtschaftliches Interesse. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr an. Bei baustellenbezogenen Verkehrsmaßnahmen werden die entsprechenden Gebühren in einem Bescheid zusammengefasst.
Benötigte Unterlagen (zusammengefasst): Der Antrag muss gemäß § 4 der Sondernutzungssatzung Art, Umfang, Ort und voraussichtliche Dauer der Nutzung beschreiben. Geben Sie die genaue Standortadresse, den Aufstellzeitraum, die Anzahl der Container sowie die benötigte Stellfläche an. Für verkehrsrechtliche Anordnungen verwendet die Stadt ein Formular mit einem eigenen Auswahlfeld für Containeraufstellungen. Darin sind unter anderem die Containerart, betroffene Verkehrsflächen, verbleibende Gehweg- und Fahrbahnbreiten sowie die verantwortliche Person anzugeben. Ein Regelplan nach RSA 21 beziehungsweise ein Lage- und Verkehrszeichenplan ist beizufügen; bei Vollsperrungen wird ein Verkehrszeichenplan verlangt. Außerdem benötigt die Behörde einen Nachweis zur Verkehrssicherung. Ein MVAS-Zertifikat ist bei erstmaliger Beantragung beizufügen, soweit das Formular dies für den Verantwortlichen vorsieht.
Paul-Winter-Str. 12
86633 Neuburg
Ruhrstraße 5 ¼
86633 Neuburg an der Donau
Ruhrstraße 11a
86633 Neuburg a.d. Donau
Erdweg 10
86669 Königsmoos
Stefanstraße 14
86666 Burgheim – Ortlfing
Oberer Kanal 118
86668 Karlshuld
St.-Leonhard-Str. 9
86643 Rennertshofen
Ritzer St.-Leonhard-Str. 9
86643 Rennertshofen
Friedrichshofener Str. 1
85049 Ingolstadt
Dieselstraße 21
85080 Gaimersheim
Friedrichshofener Straße 1b
85072 Eichstätt
St.-Blasius-Str. 38
85051 Ingolstadt - Zuchering